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Partner-Highlights: Digitale Identität: Der staatliche Online-Ausweis

E-Gov 1

Dafür gibt es in Deutschland mit der staatlichen Online-Ausweisfunktion eine einfache, sichere und datenschutzfreundliche Lösung.

Das Potenzial des hochsicheren Identifizierungsmittels (gemäß eIDAS-Verordnung) ist hoch. 62 Millionen Deutsche haben den Personalausweis mit dem Chip und damit den Online-Ausweis. In Deutschland lebende Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Staaten außerhalb der EU können sich mit ihrem elektronischen Aufenthaltstitel ebenfalls online-ausweisen (14,5 Millionen ausgestellt) und für EU-Bürgerinnen und Bürger gibt es seit 1. Januar 2021 die eID-Karte mit Online-Ausweis (rund 3.000 ausgegeben).

Der Online-Ausweis wird deutlich häufiger genutzt. Seit der letzten Smart Country Convention im Oktober 2020 wurden bis einschließlich September 2021 rund 3,3 Millionen erfolgreiche Transaktionen gezählt, im monatlichen Durchschnitt 275.000 Transaktionen und damit jeden Monat 96.000 Transaktionen mehr als in den zwölf Monaten davor. Das wachsende Interesse am Online-Ausweis belegen auch die aktuellen Zahlen aus September 2021: So wurden zum Beispiel rund 670 000 erfolgreiche Selbstauskünfte in der AusweisApp2 registriert und 50 000 neue Ausweisapp2-Installationen auf Android-Smartphones.

In den vergangenen zwölf Monaten wurde intensiv an Verbesserungen für den Online-Ausweis gearbeitet. Seit 1. Januar 2021 werden für das nachträgliche Online-Ausweis-Aktivieren, das PIN-Setzen und das PIN-Ändern keine Gebühren mehr im Bürgeramt erhoben. Ab Winter 2021 kann der Gang aufs Amt ganz entfallen. Bürgerinnen und Bürger können dann online und kostenfrei einen PIN-Rücksetzbrief bestellen, mit dem sie ihren Online-Ausweis selbst aktivieren und eine PIN setzen.

Die Nutzungsfreundlichkeit wird auch mit der Smart-eID verbessert, deren Einführung für 2021 geplant war. Die Smart-eID ist der Online-Ausweis auf dem Smartphone und kann ohne Ausweiskarte genutzt werden. Die rechtliche Grundlage – das Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät (Smart-eID-Gesetz) – trat am 1. September 2021 in Kraft. An der technischen Umsetzung wird gearbeitet. Die Projektpartner gehen davon aus, die Smart-eID im kommenden Frühjahr zur Verfügung zu stellen.

Veranstaltung zum Thema:

26.Oktober, 10.00 – 10.45 Uhr, „Digitale Identifizierung/Elektronische Identität“ mit Ernst Bürger, Leiter der Abteilung Digitale Verwaltung, Steuerung OZG im BMI

Informationen:

Anwendungen für den Online-Ausweis: www.personalausweisportal.de/Anwendungen

Projekt Digitale Identitäten: www.personalausweisportal.de/Digitale-Identitaeten

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