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OZG-Einigung stellt Weichen für BundID 2.0
Das OZG-Änderungsgesetz ist da und mit ihm eine längst überfällige Gesetzesnovelle auf Bundesebene. Ziel der neuen Regelungen ist es, verbindliche Standards und Schnittstellen für eine durchgängige Digitalisierung von Verwaltungsprozessen zu schaffen. Ein zentrales Herzstück dieses Unterfangens: Die Aufwertung der BundID.
„Bisher gibt es die BundID und daneben noch eine ganze Reihe unterschiedlicher Nutzerkonten auf Landesebene. Das ist aus Bürgersicht nicht sonderlich komfortabel. Man möchte im Zuge der OZG-Weiterentwicklung viel stärker auf die zentralen Komponenten setzen“, erklärt Marc Danneberg, Bereichsleiter Public Sector des Bitkom Digitalverbandes.
Zukünftig soll es deshalb nur noch ein Nutzerkonto für alle Verwaltungsleistungen in Deutschland geben - die BundID. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies, alle behördlichen Online-Services an einem Ort beantragen zu können:
„Ich kann mir mit meinem elektronischen Personalausweis ein sogenanntes ‚Nutzerkonto Bund‘ freischalten und damit identifiziere ich mich dann für Onlinedienstleistungen und kann Online-Verwaltungsservices digital beantragen“, erklärt Danneberg.
Dabei sorgt das generalüberholte Nutzerportal nicht nur für vereinfachte Antragsprozesse, sondern auch für eine erhöhte Transparenz. Bürgerinnen und Bürgern soll es im Zuge der Bereitstellung eines Datenschutzcockpits innerhalb der BundID möglich werden, jederzeit einzusehen, welche ihrer persönlichen Daten zwischen den einzelnen Behörden ausgetauscht werden. Das Recht, die erneute Angabe von Daten zu verweigern, sollten diese bereits bei einer öffentlichen Stelle vorliegen, ist jedoch nicht vorgesehen, sagt Danneberg.
Mit dem OZG-Änderungsgesetz ist die gesetzliche Grundlage für eine Aufwertung der BundID geschaffen. Jetzt müssen Bund und Behörden die Umsetzung gemeinsam vorantreiben. Wie das am besten gelingt und welche der gewonnenen Best-Practices auch für Städte und Kommunen neue Mehrwerte bieten können, wird gemeinsam auf der Smart Country Convention 2024 diskutiert.
Die Pressemitteilung zum OZG-Änderungsgesetz ist im Presseportal des Bitkom zu finden.
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