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OZG 2.0: Vermittlungsausschuss macht Weg frei

Aktenordner in einem Lagerraum

Vermittlungsausschuss ebnet den Weg für eine digitale Verwaltung. Bild: Pixabay

Ende März scheiterte das OZG-Änderungsgesetz im Bundesrat. Im Juni tagte nun der von Bundesinnenministerin Nancy Faeser einberufene Vermittlungsausschuss, um einen Kompromiss zwischen Bund und Ländern zu finden. Mit Erfolg: Am 14. Juni 2024 passierte das OZG 2.0 im zweiten Anlauf den Bundesrat. Der Startschuss für eine beschleunigte Digitalisierung von Verwaltung und Behörden ist gefallen.

Mehr Mitbestimmung der Länder

Im Zuge des Vermittlungsverfahrens wurden die Mitbestimmungsrechte der Bundesländer bei der Umsetzung und Ausgestaltung des OZGÄndG ausgeweitet. In enger Zusammenarbeit sollen Bund und Länder nun die Kernforderungen der Gesetzesnovelle in die Tat umsetzen:

• Staatsvertrag modernisieren

• Bund ID zur Deutschland ID weiterentwickeln

• Register verknüpfen, um Bürgerinnen und Bürger zu entlasten

• Rechtsanspruch auf digitale Leistungen des Bundes umsetzen

• Schriftformerfordernisse reduzieren

• Ende-zu-Ende Digitalisierung ermöglichen

Viele Details der letztendlichen Ausgestaltung sind dabei noch ungeklärt. Dabei gilt es unter anderem zu definieren, ab wann eine digitale Anwendung als nutzerfreundlich eingestuft werden kann und ob neben der Erfüllung der genannten Kernforderung auch eine Wirksamkeitsbemessung erforderlich ist.

Digitalisierung finanziell absichern

Die mit Abstand wichtigste Frage, die sich im Zuge des neuen OZG-Änderungsgesetzes stellt, ist jedoch, wie die Finanzierung der deutschen Verwaltungsdigitalisierung auch langfristig gesichert werden kann. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst erklärt hierzu:

„Ein Gesetz allein genügt nicht. Jetzt muss vor allem die Finanzierung der Maßnahmen über das laufende Jahr hinaus abgesichert werden. Die Verwaltungsdigitalisierung darf nicht zwischen den immer noch zu häufig widerstreitenden Interessen von Bund, Ländern und Kommunen zerrieben werden. Die Verwaltungsmodernisierung darf nicht an der Finanzierung scheitern. Ausgaben für eine digitale Verwaltung sind Zukunftsinvestitionen, die sich schnell amortisieren.“

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