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OZG-Umsetzung: Auf dem Weg, aber noch nicht am Ziel
Experten aus Politik und Wirtschaft haben auf der Smart Country Convention 2019 ein Zwischenfazit gezogen.
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) ist auf einem guten Weg, es sind aber noch einige Herausforderungen zu meistern. So lautete das Fazit der Redner auf der Smart Country Convention 2019 aus Politik und IT-Wirtschaft. Über den Status quo sprach Klaus Vitt, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern. Er betonte: „Wir wollen die Chancen der Digitalisierung voll nutzen, die Risiken müssen aber beherrschbar bleiben.“ Die Sicherheit der Daten solle unter anderem mit der Konsolidierung von Rechenzentren auf Bundesebene gewährleistet werden. Bisher sei der digitale Reifegrad der deutschen Behörden noch sehr unterschiedlich. Um Medienbrüche zu beseitigen, führe der Bund elektronische Akten, elektronische Gesetzgebung und elektronische Rechnungen ein, die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in bestehende Prozesse integriert werden sollen.
Digitalisierungslabore und föderale Cloud-Infrastruktur
Um digitale Leistungen, die bisher nur in einigen Bundesländern zur Verfügung stehen, bundesweit einzuführen, seien eine enge Zusammenarbeit und die Überführung von Leistungen in einen Portalverbund wichtig, so Klaus Vitt. Der Portalverbund werde ab 2020 ausgerollt, wobei der Bund für die Länder und die Länder für die Kommunen zuständig seien. Um die 575 Verwaltungsleistungen zu digitalisieren, wurden sie in 14 Themenfelder aufgeteilt und an die Länder verteilt. Für gut die Hälfte sei die Themenfeldplanung abgeschlossen, bei weiteren wurde bereits begonnen, Verwaltungsleistungen zu digitalisieren. Digitalisierungslabore kümmerten sich um Leistungen, die als besonders wichtig identifiziert wurden. Damit Nutzer ihre Daten nur einmal eingeben müssen, sei eine Registermodernisierung notwendig. Eine föderale Cloud-Infrastruktur soll die Bundesländer verbinden.
Wie erfolgreich dieser Prozess sei, entscheide letztlich der Nutzer, so Ernst Bürger, Unterabteilungsleiter Verwaltungsdigitalisierung im Bundesinnenministerium. Er bezeichnet die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung auch deshalb als eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, weil sie das Vertrauen des Bürgers in den Staat festige. Laut Gudrun Aschenbrenner, Vorstandsmitglied der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), nähmen die Nutzer die bislang bereits verfügbaren digitalen Angebote sehr gut an. 1,2 Millionen Onlinevorgänge wurden im vergangenen Jahr allein in Bayern getätigt, zum Beispiel im Rahmen von Wahlen oder bei der KFZ-Zulassung.
„Erfahrungen der IT-Dienstleister werden nicht ausreichend einbezogen“
Kritik an der bisherigen OZG-Umsetzung äußerte Stephan Hauber, Vorstandsvorsitzender des Databund, der die mittelständischen IT Dienstleister in Deutschland vertritt. „Wir sind mit der Einbindung nicht zufrieden und haben Bedenken gegenüber der strategischen Ausrichtung.“ Seit 20 Jahren gebe es digitale Vorgänge in den Verwaltungen. Die Erfahrungen der IT-Dienstleister würden aber nicht ausreichend einbezogen und die Modernisierungsprozesse gehen ihm nicht weit genug. Ernst Bürger hielt dagegen, dass die Nutzerfreundlichkeit im Vordergrund stehe, in den Digitalisierungslaboren aber sehr wohl in die Prozesse hineingegangen werde, zum Beispiel beim antragslosen Kindergeld. Das aktuell größte Problem sei es, geeignetes Personal zu finden. Peter Röhl, Leiter Digitale Lösungen bei Dataport, ist davon überzeugt, dass die Erfahrungen, die Deutschland aus der Umsetzung des OZG zieht, auf die EU übertragbar sein werden. Bei einer Digitalisierung der europäischen Verwaltung könnte Deutschland mit seiner Erfahrung als föderales System seiner Ansicht nach federführend sein.
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