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Gastbeitrag: Vom OZG zum Verwaltungszukunftsgesetz

Gesprächsrunde auf der Smart Country Convention: Marc Danneberg, Experte für den Public Sector im Austausch mit Fachbesuchern.

Marc Danneberg im Gespräch mit Fachbesuchern auf der SCCON 2022. Foto: Messe Berlin

Die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung ist besonders wichtig für die Zukunft von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Sie verspricht Erleichterungen für Bürger und Unternehmen, mehr Flexibilität und Transparenz in der Verwaltung, effizientere Ressourcennutzung und ein gestärktes Vertrauen in staatliche Akteure. Eine innovative Verwaltung wird immer mehr zum Standortfaktor: „Die Geschäftsmodelle der Zukunft werden nicht in Regionen entstehen, die bei der Modernisierung von Staat und Verwaltung den Anschluss verloren haben“, sagt Marc Danneberg, Bereichsleiter Public Sector im Bitkom e.V..

Das Onlinezugangsgesetz (OZG), das 2017 in Kraft getreten ist, war ein bedeutender Meilenstein auf dem Weg zum digitalen Staat. Bund, Länder und Kommunen sollten alle Verwaltungsleistungen online zur Verfügung stellen. „Davon sind wir auch nach Ablauf der Umsetzungsfrist noch weit entfernt: Das führt bei Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft zu Frustration und Unverständnis“, so Marc Danneberg.

Frontend-Digitalisierung allein reicht nicht

Die Umsetzung des OZG habe sich hauptsächlich auf die Möglichkeit der digitalen Antragstellung (Frontend-Digitalisierung) konzentriert. Die Digitalisierung der internen Verwaltungsprozesse und Fachverfahren (Backend-Digitalisierung) wäre genauso wichtig gewesen, wurde aber an vielen Stellen vernachlässigt. Dies kann dazu führen, dass Verwaltungsleistungen online beantragt, aber dann in der Behörde auf Papier weiterverarbeitet werden.

„Die Bereitstellung von Online-Diensten ist zwar eine wichtige Grundlage, kann aber nur der erste Schritt einer umfassenden Modernisierung der deutschen Verwaltung sein“, betont Danneberg. „Erst wenn die Hausaufgaben bei der Prozessdigitalisierung gemacht sind, können sich die Potenziale einer innovativen Verwaltung voll entfalten: etwa die Teilautomatisierung von Verwaltungsverfahren, ein auf die jeweilige Lebenssituation zugeschnittenes proaktives Verwaltungshandeln, für die Nutzenden vollständig transparente Entscheidungs- und Genehmigungsprozesse oder eine datengestützte Krisenprävention.“

Qualität statt Quantität

Bei der Umsetzung des OZG hat vor allem eine klare Priorisierung der wichtigsten und am häufigsten genutzten Verwaltungsdienstleistungen gefehlt. Für Dienstleistungen wie Unternehmensgründung, Ummeldung, Familienleistungen und Kfz-Zulassung hätten zuerst einheitliche und durchgängig digitale Prozesse geschaffen und für alle zugänglich gemacht werden sollen. „Die zentrale Kennzahl bei der Verwaltungsdigitalisierung sollte künftig nicht die absolute Zahl der online angebotenen Leistungen sein, sondern die Zahl der tatsächlich erreichten Nutzenden. Damit lassen sich Umsetzungsfortschritte besser abbilden und kontrollieren.“

In diesem Herbst wird der Bundestag über das Änderungsgesetz zum OZG (OZG 2.0) beraten. Die vorgeschlagenen Entwürfe versprechen Verbesserungen, vor allem die Stärkung von zentralen Basiskomponenten wie dem Nutzerkonto Bund und dem Datenschutzcockpit. „Mit dem Nutzerkonto Bund kann ein einheitliches Zugangstor zur digitalen Verwaltung in Deutschland geschaffen werden: eine Registrierung, ein Postfach, alle Verwaltungsdienstleistungen. Mit Hilfe des Datenschutzcockpits werden die Nutzenden nachvollziehen können, welche Daten zwischen verschiedenen Behörden ausgetauscht werden“, erklärt Danneberg.

In etwa fünf Jahren soll ein Digital-Only-Prinzip für Unternehmen gelten, bei dem unternehmensbezogene Verwaltungsleistungen ausschließlich digital angeboten werden. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum digitalen Staat.

Große Erwartungen, vorsichtige Hoffnung

Großen Optimismus lösen die Änderungen des OZGs aktuell noch nicht aus - die letzten Jahre haben gezeigt, wie schwer die Ziele des OZGs zu erreichen sind. „Statt eines OZG 2.0 brauchen wir ein echtes Verwaltungszukunftsgesetz, das mit einem Bündel unterschiedlicher Maßnahmen die Digitalisierung und Neuausrichtung verwaltungsinterner Prozesse, die Anbindung von Fachverfahren an OZG-Leistungen, die Modernisierung der zugrundeliegenden IT-Infrastruktur und die Weiterentwicklung der ebenenübergreifenden, digitalpolitischen Governance in den Blick nimmt. Vor allem bedarf es konkreter Maßnahmen, die den Umsetzungsdruck erhöhen und sicherstellen, dass die digitalen Lösungen für die Nutzenden einen echten Mehrwert gegenüber den analogen Verfahren bieten.“

Folgende Punkte sollten nach Einschätzung von Marc Danneberg nachgeschärft werden:

- Priorisierung: Wichtige Verwaltungsleistungen sollten bis zu einem festgelegten Stichtag bundesweit digital verfügbar sein. Ein Rechtsanspruch mit Fristen zur Umsetzung ist hierbei entscheidend, um den Druck aufrechtzuerhalten.

- Datenaustausch: Es sollte verbindliche Vorgaben für sicheren und schnellen Datenaustausch zwischen Behörden geben, insbesondere für das Once-Only-Prinzip.

- Identifizierungsmethoden: Verschiedene Identifizierungsmethoden sollten bei der Nutzung von OZG-Diensten angeboten werden, um einen einfachen und sicheren Zugang zur digitalen Verwaltung zu gewährleisten.

Aber auch das Thema Finanzierung darf bei der Änderung des OZG nicht außer Acht gelassen werden: Investitionen in eine moderne und innovationsfördernde Verwaltung müssen angemessen finanziert werden. Die geplanten Kürzungen im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung im Bundeshaushalt 2024 sind daher besorgniserregend, meint Danneberg. Zukünftige OZG-Investitionen sollten transparent finanziert werden, um die Modernisierung von Staat und Verwaltung sicherzustellen. Ein effektives Verwaltungszukunftsgesetz erfordert daher eine Überarbeitung des aktuellen Gesetzentwurfs für das OZG-Folgegesetz und die Verankerung der notwendigen Investitionen im nächsten Bundeshaushalt.

Den gesamten Beitrag können Sie hier nachlesen.

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