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Digitale Verwaltung: Was folgt auf das Onlinezugangsgesetz?
Ob das Onlinezugangsgesetz (OZG) vollständig umgesetzt wird, hängt auch davon ab, wie die Mitarbeitenden in der Verwaltung mitgenommen werden. Fachleute diskutierten auf der Smart Country Convention, welche Schritte jetzt nötig sind.
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, kurz Onlinezugangsgesetz (OZG), verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch digital anzubieten. Dass diese Deadline kaum zu halten ist, darüber waren sich die Teilnehmenden des Panels „Zukunft des OZG: Jetzt aber richtig?!“ auf der Smart Country Convention einig. Doch welche Schritte folgen daraus?
In einem Impulsvortrag sprach sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Robin Mesarosch dafür aus, den Blick nach vorne zu richten. Als Erfolg bezeichnete er zum Beispiel die Einführung des elektronischen Personalausweises. Nun gelte es mehr Anwendungen dafür zu entwickeln. Als weitere Aktionsfelder nannte er eine Registermodernisierung und klare Standards, die den Austausch von Daten unter Ämtern und mehr digitale Verwaltungsprozesse ermöglichen könnten.
Auch wenn die öffentliche Verwaltung ihre Digitalisierungsziele nicht bis Ende des Jahres erreichen werde, bezeichnete Bernd Schlömer, Staatssekretär für Digitalisierung im Ministerium für Infrastruktur und Digitales und CIO des Landes Sachsen-Anhalt, das OZG als wichtigen Treiber der Digitalisierung und der Novellierung von Verwaltungsvorgängen insgesamt. Nun gelte es, die Vorhaben stärker als bisher in die Tat umzusetzen.
Prof. Moreen Heine von der Universität Lübeck sprach sich dafür aus, eine gesetzliche Novellierung des OZG in seiner Gestaltung gut zu überdenken. Es sollte Vorgaben priorisieren, zum Beispiel bei der Schaffung einheitlicher Standards und Architekturen.
In den Augen von Ernst Bürger vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ist die politische Priorisierung ein Schlüssel zum Erfolg von Digitalisierung. Mehr politische Awareness könne letztlich auch die Planungen beschleunigen und dafür sorgen, dass die Beteiligten ins faktische Tun kommen.
Für Malte Spitz, Mitglied des Nationalen Normenkontrollrates, könnte ein Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen die Dringlichkeit des Themas aufzeigen und die politische Glaubwürdigkeit stärken. Dies sei vor allem eine politische Aufgabe. Eine wichtige Rolle könne innerhalb des IT-Planungsrates künftig der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) zukommen. Als zentraler Akteur könne sie für eine stärkere Umsetzung sorgen.
Lisa Steigertahl, Lead Innovation Strategist bei Microsoft, lud dazu ein, die Digitalisierung der Verwaltung auch als Chance zu begreifen staatliche Services in einem sicheren Rahmen neu zu denken, zum Beispiel für den Reisepass eine automatische Verlängerung anzubieten. Verwaltungsmitarbeitenden solle der Raum zugestanden werden, in ihrem Wirkungsfeld Innovationen anzustoßen. In Public Private Partnerships sieht sie eine große Chance, die Verwaltung nachhaltig zu digitalisieren.
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